Es kann schon sein, dass bei vollständiger "maxspeed-Betaggung" da etwas 
overhead erzeugt wird, aber es ist meines Erachtens trotzdem die einzige 
sinnvolle Möglichkeit.
Alternativ müsste ja z.B. zusätzlich zur (rechtlichen) Ortsgrenze noch 
die beschilderte Ortsgrenze an Polygon erfasst werden, um z.B. die Fälle 
zu erfassen, bei denen einen BAB durch ein (rechtliches) Ortsgebiet 
geht. Desweiteren müsste dann einen Vorverarbeitung der OSM-Dateien 
erfolgen, die dann auch nichts anderes macht, als die maxspeed-Tags nach 
gewissen Regeln zu ergänzen.
Dann kann man sie doch auch gleich direkt dran hängen.

Ich gebe Dir recht, dass maxspeed vom Fortbewegungsmittel abhängen kann. 
Diesen Fall gibt es aber sowohl bei explizit ausgeschilderten 
Tempolimits als auch bei impliziten maxspeeds.
Die maxspeed-tags müssen dazu erweitert werden, um das 
Fortbewegungsmittel definieren zu können (un die Richtungsabhängigkeit 
und die Geschwindigkeit pro Fahrspur, und ...)

Gruß,
Stefan

Mario Salvini schrieb:
> das erinnert mich gerade an eine nicht ewig zurückliegende Diskussion ;)
> Vollständige maxspeed-Betaggung ist nicht nur sinnloser Overhead, 
> sondern auch faktisch falsch, da nur explizit ausgeschilderte 
> Begrenzungen für alle gelten, implizierte Maxspeeds aber vom 
> Fortbewegungsmittel (vehicle_type) abhängig sind.
>
>   


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