Stephan Wolff schrieb:
> Spätestens wenn ich Post vom Ordnungsamt bekomme, in der mir
> vorgeworfen wird acht mal einen Fußweg mit mehr als 15km/h
> benutzt zu haben, in den Lärmschutzbereich der Autobahn mit
> 127km/h eingefahren zu sein und ein Bahngleis, auf dem am
> nächsten Tag ein Güterzug kam unbefugt betreten und dabei den
> Bahnverkehr gefährdet zu haben, dann werde ich mich ärgern,
> meinen Realnamen angegeben zu haben.

Und wie will das Ordnungsamt beweisen, dass du derjenige warst, der am 
Steuer des GPS-loggenden Gefährtes saß?

Beste Grüße,
Simon

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