Sven Rautenberg schrieb:
> Wenn man auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, hat man sowieso
> keine legale Chance, auf die Straße zu wechseln und links abzubiegen.
> Das wird einem vermutlich aber auch durch den Straßenverkehr unangenehm
> gemacht, denn Radwege sind nicht zum Spaß da, dazu sind sie viel zu teuer.

Nach meinem Wissensstand ist es in D durchaus legal, wenn man einen
benutzungspflichtigen Radweg verlaesst, um sich fuer das Linksabbiegen
einzuordnen.

Und ich denke nicht, dass aus den bei ihrer Herstellung anfallenden
Kosten gefolgert werden kann, dass die meisten Radwege mehr sind als ein
schlechter Scherz.

Gruss
Torsten

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