Norbert Kück schrieb:
> Hallo,
>
> Tobias Wendorff schrieb:
>
>   
>> Ich rede ja von außerhalb - ist dort das Parken auf Landesstraßen
>> verboten?
>>     
> Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf Vorfahrtstraßen das Parken 
> verboten. Egal ob B-, L-, K- oder Sonstwas-Straße. Das Zeichen 306 
> bewirkt das Fahrverbot. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
>
> Gruß
> nk
>   
Hallo,

kleine Korrektur: Zeichen 306 bewirkt kein Fahrverbot, sondern außerorts 
ein Parkverbot.
---
Damit gibt es kein generelles Parkverbot außerhalb von Ortschaften auf 
irgendwelchen Straßenkategorien. Und ich kenne genug L- und K-Straßen an 
denen kein Zeichen 306 zu finden ist. Dafür dann an einzelnen Kreuzungen 
das Zeichen 301.

Ropino


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