Hallo.

Am Freitag, 27. Februar 2009 schrieb Tobias Wendorff:
> Bernd Wurst schrieb:
> > Das könnte man vermeiden in dem man die Daten nur veröffentlicht /
> > veröffentlichen darf mit einem Vermerk dass es sich um einen
> > verarbeiteten Auszug aus den Daten handelt und wo man die Original-Daten
> > findet.
> Worauf beziehst Du Dich? Dazu müsste er eine Nutzungsvereinbarung
> haben, die eine solche Vervielfältigung und Veröffentlichung
> erlaubt.

Da es eine einseitige Nutzungsvereinbarung ist, reicht es wenn der Herausgeber 
das auf der Website kund tut, wo auchdie Daten liegen. 
Nahezu jedes kommerzielle Daten-Angebot hat solche Nutzungsvereinbarungen.


> Das wäre aber nicht OSM-konform. Alleine schon, weil morgen jemand
> den Tag löschen könnte.

"Tag löschen" klingt nach "Du hast nicht gelesen was ich geschrieben habe". 
Vielleicht magst du das nachholen.

Aber abseits davon:
Richtig. Jemand kann auch übermorgen einen Google-Karten-Abmal-Wettbewerb 
ausrufen. Jeder ist verantwortlich für das was er tut.

Ich rede (nur weil ich befürchte, dass du das nicht so verstanden hast) nur 
von bereits im Original öffentlich erhältlichen Daten. Und da gibt es 
schlicht keinen Anreiz für irgendwelche rechtlich knifflige Situationen und 
Nutzung eventueller Grauzonen.

Gruß, Bernd

-- 
Fachbegriffe der Informatik (#272): JavaScript
   Ein Sprache zum Ausspionieren fremder Daten und zum Nerven anderer Leute
   (etwa durch Pop-up-windows).
(Boris Piwinger)

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