Detlef Reichl schrieb: > Die akademische Nutzung wird - wie auch diverse andere Arten - in 6.1 > von der Einhaltung der Lizenz ausgenommen. Dies ist für mich in keiner > Weise nach zu vollziehen.
Nein, das wird sie nicht. Abschnitt 6.1 stellt nur klar, dass die Lizenz nicht versucht, Rechte zu beschneiden, die ein (z.B. akademischer) Nutzer *vom Gesetz her* hat. Zusätzliche Rechte erhält durch die Klarstellung niemand. > Einen Punkt den ich gar nicht nachvollziehen kann ist 2.4. Dort ist > angegeben, das die einzelnen Daten in der DB mitunter auch unter einer > anderen Lizenz stehen oder auch Patentbehaftet sein dürfen. Das schafft > doch eine riesige rechtliche Unsicherheit, da es für mich als Nutzer und > ggfs. Weiterverbreiter der Daten gar nicht ersichtlich ist unter welcher > Lizenz die einzelnen Daten stehen. Was soll der Paragraph? Für die Einzeldaten wird der Ankündigung zufolge die "ODC Factual Information License" vorgeschlagen. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de