Hallo,

Markus schrieb:
> Hallo Christoph,
> 
>> Stimmt es, dass die
>> Grenzen mit admin_level >= 4 an der Küstenlinie enden 
>> und nur die Staatsgrenze auf der 12 Meilen Grenze liegt?
> 
> Richtig.
> Es gibt Bestrebungen einiger Küstenanrainer, ihr Territorium auch auf 
> das Wasser auszudehnen (mehr Fläche bei der Berechnung des 
> Länderausgleichs ;-) und ordnungsrechtliche Befugnisse auf Küstengewässern).
Falsch.
Es gibt keine "Bestrebungen einiger Küstenanrainer". Es ist
Verfassungstatsache, dass Deutschland eine Bundesrepublik ohne
bundesunmittelbares Territorium ist. Das gesamte Staatsgebiet ist unter
den Ländern aufgeteilt - bzw. richtig gesagt besteht die Republik aus
den Ländern. Der Bund kann lediglich Eigentum an in der Verfassung
genannten Flächen haben (Eigentum an meinem Grundstück habe ich auch!)
und er darf diese Flächen nur hinsichtlich bestimmter Zwecke selbst
verwalten (z.B. Schifffahrt).
Gruß
nk


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Reply via email to