Am 21. März 2009 21:56 schrieb Norbert Kück <o...@nk-bre.net>: > > Übrigens: Mir persönlich sind die Relationen völlig egal, aber ich > bediene sie natürlich, wenn es sie denn gibt. Mir ging es stets nur um > den korrekten Verlauf der Grenzen - Bundes- und Landesgrenzen auf der > Küstenlinie waren erkennbar falsch. > > Da fällt mir gleich noch eine Frage ein. Überall liest man, dass für administrative Grenzen meistens geographische Grenzen, wie Flüsse, Berge, Küsten etc. benutzt werden und wenn das der Fall ist eben nur eine Linie gezogen und entsprechend getaggt wird.
Heißt das jetzt es wäre sinnvoll an der Küste aufzuräumen und am Ende nur eine Linie zu haben, die dann Küstenlinie und Grenze zugleich ist? Mir kommen dann eben nur in Situationen wie denen hier Zweifel: http://www.openstreetmap.org/?lat=53.6933&lon=7.5695&zoom=12&layers=B000FTF Soll die Grenze vielleicht doch weiter im Wasser liegen? Gibts da noch ne 10m-von-der-Wassergrenze-entfernt-Regel? Oder gibts ne Ebbe- oder ne Flutlinie? Welche wird genommen? Haltet ihr das für sinnvoll die coastline linie mit der boundary zusammenzulegen? Ich würde dann die infasgrenze nehmen zurechtrücken ein natural=coastline rantun und die alte coastline weghaun. Wär das in Ordnung?
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