Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com> writes:

>> Ich inde das sehr richtig, wenn es denn wirklich verboten ist. Was aber ja
>> (zumindest in Hamburg) bei der überwiegenden Anzahl der Straßen mit Radweg
>> der Fall ist.  Man beachte:
>>  § 2 (4) Satz 2 StVO:

Auch in HH wird, wie in jeder stadt, die überwiegende anzahl der straßen
glücklicherweise ohne radweg ausstaffiert sein.

>> Zitat:
>> Sie [Radfahrer] haben Radwege und Fahrradstraßen zu benutzen, wenn die
>> jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
>>
>> Das heißt auch das sie eben nicht auf der Straße fahren dürfen und dann finde
>> ich bicycle=no richtig.

Wenn es das hieße, stünde es so im gesetz.

> naja, das haben wir doch schon zigmal gehabt: es gibt immer (oft)
> Gründe, den Radweg eben doch nicht benutzen zu müssen, z.B. wenn er in
> einem schlechten Zustand, zugeparkt, vereist, etc. ist, oder wenn man
> woanders hin will, als wo er hinführt (Stichwort abbiegen). Das wird
> alles durch ein pauschales bicycle=no komplizierter. Ich bin dagegen.

Genau.  bicycle=no ist nur an wenigen stellen angezeigt: bei
entsprechenden blauen (Kraftfahrstraßen, reinen Fußgängerwegen) oder
roten schildern (Fahrrad verboten) oder wenn fahren technisch unmöglich
ist.

Um das technisch machbare zu bestimmen, sollte man von einem stadt- oder
tourenrad ausgehen.  Für renn- oder geländeräder gelten andere
bedingungen.

-- 
Karl Eichwalder

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