Karl Eichwalder wrote:

> Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com> writes:

>> tracks m.E. immer dann, wenn die Breite mind. 2 m beträgt, also ein
>> Auto durchkommt, und der Weg zugänglich ist, d.h. nicht mit
>> Felsblöcken o.ä. abgesperrt, sondern maximal mit einer Schranke oder
>> umlegbaren Pollern.
> 
> track würde ich in parks nicht verwenden; track ist zu eng mit land-
> oder forstwirtschaftlicher nutzung verkoppelt.  Eher service, zumal
> diese breiten wege bestimmt irgendwie der erschließung dienen.

Ob nun Ackerbau oder Gartenbau - so groß ist der Unterschied nun auch
nicht. Wen der Weg wirklich autotauglich ausgebaut ist, aber von
Kraftfahrzeugen nur zur Bewirtschaftung der Parkflächen befahren werden
darf, dann halte ich track durchaus für angebracht. Praktisch ist es
aber wohl reichlich egal (track hätte den Vorteil, dass man motorcar=no
usw. nicht extra angeben braucht).

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)


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