Frederik Ramm schrieb: > In *meinen* Augen haette diese Firma der Community etwas gegeben, was > wir mit keiner Share-Alike-Lizenz erzwingen koennen. *Ich* waere (wenn > das Geraet nicht gerade aus andren Gruenden Schrott ist) als > Projektmitglied stolz darauf, dass unsere Daten es "so weit gebracht > haben".
Deine kleine Rechnung hat einen kleinen aber entscheidenden Fehler! Die Firma muss nicht unseren Namen nennen. Die können die Kartendaten auch als ihre Eigenen ausgeben. Was hat OSM davon? Nichts! Und selbst wenn wir wissen, dass die Daten von uns sind, bringt das nichts. Sicher: Wir können stolz darauf sein, aber die Käufer bekommen davon nichts mit. Der Wert für uns ist gleich null. Außerdem wird der Hersteller keinen drastisch geringeren Preis wählen. Erstens würde es damit Gefahr laufen, dass die Leute mit einem Ramschprodukt minderer Qualität rechnen. Wenn alle Anderen 300 verlangen, der aber nur 150, denkt doch jeder sofort, dass da an der Qualität gespart wurde. Ich sag es ja, der Mensch ist kein Homo Oeconomicus. Die Denkweise ist an sich völlig irrational, aber eben gängig. Da trifft sich die alte Weisheit: "Was nix kostet is auch nix!" Dann spricht gegen einen geringeren Preis natürlich noch die Profitgier. Der Produzent kann zwar die Herstellungskosten enorm senken, aber keiner weiss, dass ihm die Daten nichts gekostet haben. Er ist ja nicht zur Namensnennung verpflichtet. Also wird er aller warscheinlichkeit nach einen Preis knapp unten den Konkurrenten wählen. So maximiert er seinen Gewinn und das Produkt bekommt durch den hohen Preis künstlich einen Qualitätszuwachs. > Aehnliches gaelte meiner Ansicht nach auch fuer die erste Firma, die > sich traut, einen OSM-basierten Strassenatlas rauszubringen. Die haetten > es schwer genug damit am Markt auch ohne, dass wir sie zu einer Lizenz > zwingen, die jeder chinesischen Billigdruckerei erlaubt, den Atlas > nachzumachen. Gleiches wie oben. Denen ist klar, dass sie da Gefahr laufen. Deshalb werden sie es auch schöb bleiben lassen, unseren Namen zu nennen. So umgeht man solche Anschuldigungen ganz einfach. Und wenn es doch ein Konkurrent heraus bekommt, hat sich das Produkt wohl schon etabliert. Die werden aber keine deutlich niedrigeren Preise verlangen und sich von OSM distanzieren, um zu verhindern, dass das Produkt als Ramsch abgestempelt wird. > Das > Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als > Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer: > > (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder > (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts > herunterkopieren und weiterverbreiten darf? > > Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"? Natürlich ist hier a wichtiger. Aber durch unsere SA sind sie nun mal zur Namensnennung verpflichtet. Bei PD fällt "Joker" weg. André
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