On Tue, 2009-04-14 12:15:46 +0200, Claudius <claudiu...@gmx.de> wrote:
> Am 14.04.2009 11:03, Jan-Benedict Glaw:
> > On Tue, 2009-04-14 10:52:16 +0200, Frederik Ramm<frede...@remote.org>  
> > wrote:
> > > Zweitens, umgekehrt, sichert eine Share-Alike-Lizenz ja eben *nicht* zu,
> > > dass irgendetwas zurueckgegeben wird, zumindest nichts von Wert. Das
> > > Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als
> > > Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer:
> > >
> > > (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder
> > > (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts
> > > herunterkopieren und weiterverbreiten darf?
> > >
> > > Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"?
> >
> > Sie sind nur /Nutzer/ und haben die Daten (auf der ersten Blick) in
> > keiner Form angereichert.  Dagegen sagt niemand etwas, das ist einfach
> > nur ein gutes Beispiel für die Nutzbarkeit.
> 
> Der Straßenatlas-Hersteller, der einen eigenen Renderstyle 
> zusammenpackt, eine Legende dazuschmeisst und druckt ist doch auch nur 
> "Nutzer" und gibt auch nichts zurück. Er darf in meinen Augen für seine 
> "Veredelung" der Daten gerne Geld verdienen.

Er hat keine neuen /Daten/ in seine Atlas-Ausgabe eingebracht. Damit
ist das hier garnicht Gegenstand der Diskussion. Er /verwendet/ nur
das, was an /Daten/ schon da ist.  Seine /Aufbereitung/ interessiert
nicht.

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbg...@lug-owl.de              +49-172-7608481
  Signature of:                        Lauf nicht vor Deinem Glück davon:
  the second  :                             Es könnte hinter Dir stehen!

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