Simon Kokolakis schrieb:

> Wenn es auf öffentlichem Grund liegt dann als residential, wenn es auf 
> Privatgelände liegt dann als service.

DAS ist nun ganz problematisch, weil wir das nicht erkennen können.
Zumindest nicht mit unserem Mapping-Ansatz.
Hier gibt es ganze Gewerbegebiete, bei denen auch die Straßenflächen dem
Betreiber gehören.
Mit der Unterscheidung "öffentlich/privat" kämen wir auch in vielen
Innenstadtlagen in Probleme, wo z.B. Radwege und Bürgersteige über
Privatgelände führen ohne dass das auch nur Ansatzweise erkennbar ist.
(Beispiel: Rad/Fußweg der B44/Friedrich Ebert-Anlage vor dem Frankfurter
Messeturm)

-jha-


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