Johann H. Addicks schrieb:
> Es könnte also sein, dass der "zur Abdigitaliserung Überlasser" der DOPs  
> fordert, dass
> a) er als Miturheber in Zukunft genannt wird und
 > b) das ganze eine virale Lizenz bekommt.

Darauf möchte der Überlasser verzichten, da er ja durch die Spende
profitiert.

> Andererseits: Man muss den Spender gar nicht erst auf solche Gedankengänge  
> bringen, sondern kann ihm gegenüber positiv argumentieren:
> - "Durch freihändiges Abzeichnen von Wegen entsteht ein neues Werk von  
> Schöpfungshöhe. Unsere Mitwirkenden stellen Ihnen das unter CC0 zu jeglicher  
> Verwendung zur Verfügung. Und das ohne Namensnennung."

DOPs sind Graunzone. Die Literatur sieht sie teilweise als geschützt,
teilweise nicht. Dort, wo sie geschützt sind, ist eine Entnahme strikt
geregelt. Wenn der 'Spender' jedoch auf die Namensnennung verzichten
will (oder nur eine einmalige Quellnennung haben will, wie wir es in
der Oberpfalz gemacht haben), erlaubt das möglicherweise immer noch CC0.

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