Hallo.

Am Montag 18 Mai 2009 16:25:00 schrieb Johann H. Addicks:
> Wenn die Karten in Deutschland, Österreich (und einigen anderen Ländern)
> auf   öffentlich zugänglichen Wegen stehen (nicht "Betriebsgelände" von wem
> auch immer), die Karten dort "dauerhaft" (mehrjährig) angebracht sind und
> Du die Bilder selbst aufgenommen hast: Ja, dann kannst Du sie unter einer
> freien Lizenz ins Wiki stellen und auch zum Kartenzeichnen (mit oder ohne
> Upload) verwenden.

Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende 
Kartenwerke gelten.
Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom 
Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?
Gilt "mehrhjährig" auch wenn die Karte jedes Jahr durch ein faktisches 
Äquivalent (mit Werbung der neuen Sponsoren) ersetzt wird? ;-)

Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man 
nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter 
Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder 
architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild dann frei 
zu verteilen).

Gruß, Bernd

-- 
Fachbegriffe der Informatik (#272): JavaScript
   Ein Sprache zum Ausspionieren fremder Daten und zum Nerven anderer Leute
   (etwa durch Pop-up-windows).
(Boris Piwinger)

Attachment: signature.asc
Description: This is a digitally signed message part.

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an