Hallo. Am Montag 18 Mai 2009 16:25:00 schrieb Johann H. Addicks: > Wenn die Karten in Deutschland, Österreich (und einigen anderen Ländern) > auf öffentlich zugänglichen Wegen stehen (nicht "Betriebsgelände" von wem > auch immer), die Karten dort "dauerhaft" (mehrjährig) angebracht sind und > Du die Bilder selbst aufgenommen hast: Ja, dann kannst Du sie unter einer > freien Lizenz ins Wiki stellen und auch zum Kartenzeichnen (mit oder ohne > Upload) verwenden.
Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende Kartenwerke gelten. Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten? Gilt "mehrhjährig" auch wenn die Karte jedes Jahr durch ein faktisches Äquivalent (mit Werbung der neuen Sponsoren) ersetzt wird? ;-) Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild dann frei zu verteilen). Gruß, Bernd -- Fachbegriffe der Informatik (#272): JavaScript Ein Sprache zum Ausspionieren fremder Daten und zum Nerven anderer Leute (etwa durch Pop-up-windows). (Boris Piwinger)
signature.asc
Description: This is a digitally signed message part.
_______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de