Am 18. Mai 2009 16:33 schrieb Bernd Wurst <be...@bwurst.org>: > Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man > nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter > Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder > architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild dann frei > zu verteilen).
ja? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man genau das darf: architektonisch einzigartige Gebäude und im öffentlichen Raum stehende Skulpture fotografieren und die Bilder dann beliebig weiterverbreiten (auch z.B. kostenpflichtig). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de