Am Sa, 20.06.2009, 13:00 schrieb Martin Koppenhoefer:
> wenn sie der Recherche im Einzelfall dienen und die Angaben
> verbindlich sind (und damit Tatsachen), warum nicht?

Lasst uns lieber amtlich sagen, denn verbindlich sind sie nicht für uns -
Verbindlichkeiten setzen einen Zweck vorraus.


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