Martin Koppenhoefer schrieb, am 21.07.2009 18:31 Uhr:
> Am 21. Juli 2009 18:10 schrieb Mirko Küster <webmas...@ts-eastrail.de>:
>>> Ich war bisher der Meinung, "trunk" wird für alle autobahnähnlichen Straßen
>>> genutzt...
>>> Deren Mindesteigenschaften sind:
>>> - 2 Spuren pro Richtung
>>> -  baulich getrennte Richtungsfahrbahnen
>>> - Kreuzungsfreiheit
>> Um es mal zu veranschaulichen das hier z.B.
>>
>> http://www.panoramio.com/photo/21399738
> 
> und, darf man da Fahrradfahren?

Tja, darf man nicht. ;)

Meines Wissens, muß das benutzte Fahrzeug Bauart bedingt eine
Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h fahren können. Bei einem Fahrrad
ist das nicht der Fall. Jetzt mag ja aber der eine oder andere
behaupten, er könne schneller fahren. Es gibt, wie immer auch hierzu,
einen Kommentar, der Fahrräder ausnimmt wegen verschiedener Gründe.

        Cheers,
        Stefan

        

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