>> und, darf man da Fahrradfahren?

> Tja, darf man nicht. ;)

> Meines Wissens, muß das benutzte Fahrzeug Bauart bedingt eine
> Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h fahren können. Bei einem Fahrrad

Das ist in dieser Absolutheit falsch.

Auf einer Kraftfahrstraße darfst Du nicht mit dem Fahhradfahren und benötigst  
Fahrzeuge mit einem bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens  
60km/h.
Auf einer Straße, die wie eine Kraftfahrstraße aussieht kann es ein, dass man  
nicht radfahren darf. Es kann auch sein, dass man dort radfahren darf.

Das hat aber dann nichts mit der baulichen Beschaffenheit der Straße zu tun,  
sondern eben mit Widmung, die jedoch hier nicht zur Diskussion steht.

Beispiel für einen Straße, die ausgebaut ist wie eine mit Zeichen 331, aber  
keine ist (auf diesem Abschnitt)
L3006 zwischen Eschborn und Frankfurt
http://tools.geofabrik.de/mc/ 
?mt0=mapnik&mt1=googlesat&lon=8.58276&lat=50.13642&zoom=18

-jha-



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