> Daher müsste man zunächst einmal definieren, wie diese > unterschiedlichen Unterteilungen in der Daternbank deutlich gemacht > werden können. > > Nun zur Ermittlung der Grenzen der Stadtteile/Ortsteile. Wie will man > diese erfassen? Es gibt schließlich keine Grenzmarkierungen. > > Ohne die lizenzrechtliche Frage zu diskutieren, stellt sich bei der > Ermittlung der Grenzen der Stadtteile das Problem, dass selbst in > Städten (und erst recht in Gemeinden) eine genaue Grenzlinie der > Stadtteile niemals amtlich gezeichnet wurde. Wenn man Glück hat, gibt > es allerdings ein nach Stadtteilen getrenntes Straßenverzeichnis, > womit man eine ungefähre aber keinesfalls verbindliche Grenze > festlegen kann. Die IMHO einzig verbindliche Methode wäre es, beim > Katasteramt eine Karte mit den Gemarkungen anfertigen zu lassen. Das > kostet aber. > > Hat man so die Grenzen ermittelt, stellt sich aber die Frage, ob wir > die so ermittelten Daten überhaupt bei Openstreetmap nutzen können. > Das wage ich nämlich schwer zu bezweifeln.
Also in Hamburg gibt es Grenzbeschreibungen der Stadtteile. Diese werden im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und sind damit IMHO gemeinfrei. Die Beschreibungen sind unterschiedlich gut zu gebrauchen. Im Bestenfall nach folgenden Strickmuster: " Die Grenze verläuft in der Mitte der Straße "Hauptstraße" bis zur Straße "An der Alster"....". Im ungümstigsten Fall: " Die Stadtteilgrenze zwischen Hausbruch und Moorburg entspricht der alten Gemeinde Grenze von Hausbruch und Moorburg". Ich würde den Hund mal im Dorf lassen. Stadtteilgrenzen unter Uhrheberrechtsschutz zu stellen ist IMHO Unfug. Stell dir mal vor was das für eine Presse gebe wenn die Stadt Hamburg einen OSM Mapper verglagt, weil er Stadtteilgrenzen abgemalt hat. Die Stadtteilgrenzen sind IMHO immer sowas wie eine Verordnung an ihr werden ja auch bestimmte Entscheidungen festgemacht wie z.B. welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist etc. Wenn es mir als Bürger nicht möglich ist den Grenzverlauf anhand von kostenlosen Quellen nachzuvollziehen (und auch darüber zu diskutieren/ das wiederzugeben) verstößt das in meinen Augen gegen den Grundsatz das es keine Entscheidungen ohne einsehbares Gesetz geben darf (den Grundsatz gibt es IMHO sogar schon seit den Römern). Trotzdem gibt es natürlich ganz viel Angst bei den Katasterämtern das Ihnen eine Einahmequelle wegbricht, wenn sie solche Daten kostenlos rausrücken müssten. BTW: Ich denke immmer noch darüber nach mal die Grundsteuer nicht zu beazhelen. Ich behaupte mal mein Grundstück für das ich Grundsteuern zahlen soll liegt in Niedersachen. [Hintergrund: Ich hab bislang keine Grenzbeschreibung für die Grennze zwischen HH und NDS gefunden und denke auch nicht das mir jemand stichhaltig beweisen kann das mein Grundstück in Hamburg liegt ;-) ] _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de