Am Montag, 3. August 2009 10:13:31 schrieb Frederik Ramm:

> > Die Stadtteilgrenzen
> > sind IMHO immer sowas wie eine Verordnung an ihr werden ja auch bestimmte
> > Entscheidungen  festgemacht wie z.B. welcher Gerichtsvollzieher zuständig
> > ist etc. Wenn es mir als Bürger nicht möglich ist den Grenzverlauf 
> > anhand von kostenlosen Quellen nachzuvollziehen (und auch darüber zu
> > diskutieren/ das wiederzugeben) verstößt das in meinen  Augen gegen den
> > Grundsatz das es keine Entscheidungen ohne einsehbares Gesetz geben darf
> > (den Grundsatz gibt es IMHO sogar schon seit den Römern).
>
> Naja, es koennte ja die Regel geben, dass Du die Grenzen "fuer den
> privaten Gebrauch" bekommst, damit waere Deiner Forderung genuege getan,
> und fuer OSM waere das dann immer noch zu wenig.

Nein, denn nach diesem  Grundsatz bedeutet ja das ich es auch mit anderen 
Diskutieren können soll etc.

Ein Gesetz / Verordnung ist immer gemeinfrei. Und ich denke das das die 
Grenzen auch sein müssten.  Wenn das interesiert kann ja mal nach 
der  "Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen" 
googeln. Da ging es um ISO Normen, ist aber IMHO ähnlich unserem Problem.
(vgl. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_für_Normung)

Gruß
Sven


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