Stefan Schwan schrieb: > > "Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten > oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen > verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. > Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen ___weitergeben____, > die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar > sind."
Im Endeffekt sind davon aber nur Dinge betroffen, die urheberrechtlich nach § 2 UrhG geschützt sind. Abdigitalisierungen aus Luftbildern fallen sehr wahrscheinlich unter § 2 UrhG, ob das jedoch auch für aus GPS-Tracks erstellte Ways gilt, mag ich mittlerweile doch bezweifeln. Falls es nämlich nicht dafür gilt, gilt auch CC-BY-SA nicht. Und selbst wenn CC-BY-SA gilt, frage ich mich, ob das überhaupt mit deutschem Recht vereinbar ist: § 24 UrhG (Freie Benutzung). Vor Gericht wäre es höchstwahrscheinlich gar nicht nachweisbar, dass XY die Daten nicht aus OSM genommen oder selbst erhoben hat. Er müsste die OSM-Daten ja nur um einen zufälligen Faktor voneinander verschieben. Sowas Ähnliches gab es schon häufiger in deutschen Gerichten, allerdings überwog hier die Verletzung des Datenbankschutzes, wodurch § 24 UrhG nicht in Betracht kam. Ebendies haben wir ja derzeit nicht! Das Ganze ist glaube ich auch eine der Intentionen für die Erstellung der ODbL. > Solange man die Daten nicht weitergibt, greift die Lizenz überhaupt nicht. Yepp, endlich ein Grund, die ODbL sinnvoll zu finden. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de