Am 2. September 2009 15:36 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>>
>> wieso nicht für tracks? Da ist die Schöpfungshöhe doch eher gegeben,
>> z.B. durch die Auswahl, wo man langgeht (insb. wenn man nur deshalb
>> dort langgeht, weil man den track haben will).
>
> Tracks, die 1:1 hochgeladen werden, fallen ja sowieso komplett weg.
> Urheber dieser Tracks ist ja kein Mensch, sondern ein Gerät.

Das klingt wie: Bilder, die 1:1 ausgestellt werden, fallen ja sowieso
raus, Urheber ist kein Mensch sondern ein Pinsel/Fotoapparat/Computer.

> Du bist - wie Du schon sagt - nur für die Auswahl zuständig.

und für die Einstellungen / Bedienung, die Art, wie ich mich
fortbewege, wo ich hingehe, etc.etc. Dass der Urheber das GPS-Gerät
sein soll, klingt in meinen Ohren absurd.


Gruß Martin

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