Am 2. September 2009 13:24 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:

> Im Endeffekt sind davon aber nur Dinge betroffen, die urheberrechtlich
> nach § 2 UrhG geschützt sind.  Abdigitalisierungen aus Luftbildern
> fallen sehr wahrscheinlich unter § 2 UrhG, ob das jedoch auch für aus
> GPS-Tracks erstellte Ways gilt, mag ich mittlerweile doch bezweifeln.

wieso nicht für tracks? Da ist die Schöpfungshöhe doch eher gegeben,
z.B. durch die Auswahl, wo man langgeht (insb. wenn man nur deshalb
dort langgeht, weil man den track haben will). Dagegen enthält ein
Luftbild, mit dem man pauschal alles abbildet, deutlich weniger
Schöpfungshöhe (nämlich keine). Datenbank entsteht in jedem Fall.

Gruß Martin

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