Hallo, Am Dienstag 08 Dezember 2009 13:00:07 schrieb Detlev Reiners: > marcus.wolsc...@googlemail.com schrieb: > >> wenn sich ein anderer OSM als Marke eintragen lässt. > > > > Kann er im gleichen Marktsegment nicht machen. > > Da das Markenamt nicht über sein eigenes Register hinaus prüft, wäre > eine solche Anmeldung möglich. Falls das niemand mitbekommt und > Widerspruch einlegt, wäre es erst mal eingetragen. > > > Eine Marke haben wir so oder so. Die einzutragen macht nur das > > Durchsetzen einfacher. Mehr nicht. > > Gelingt es jemandem außerhalb von OSM, die Marke eintragen zu lassen, > müsste danach u.U. gerichtlich festgestellt werden, das die Eintragung > ungültig ist. Das verursacht Kosten und Ärger. Ich verfolge bei solchen > Fragen einen pragmatischen Ansatz. Wenn ich mir für relativ wenig Geld > diesen Ärger auf Jahre vom Hals halten kann, ziehe ich diesen Weg vor. > Daher kann man eine Eintragung auch durchaus als defensiv werten. >
+1 Wir sollten vielleicht überlegen, in unsere Lizenz die Bedingung aufzunehmen, dass im kommerziellen Bereich der Name OpenStreetMap, damit verwechselbare Namen sowie entsprechende Abkürzungen nicht benutzt werden dürfen, abgesehen von der reinen Quellenangabe. Gruß, Wolfgang _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de