Am 18. Februar 2010 02:10 schrieb Ulf Lamping <ulf.lamp...@googlemail.com>: >> netter Thread hier ;-), aber was hat das Navigationsgerät im Fahrzeug >> mit dem Führerschein zu tun? > > Du hast als Fahrzeugführer im Strassenverkehr gewisse > Sorgfaltspflichten, z.B. mußt du dich vor Fahrtantritt vom sicheren > Zustand deines Fahrzeuges überzeugen. Zu dieser Sorgfalt gehört meines > erachtens auch, bei Verwendung eines Navis dazu geeignete Geräte zu > verwenden.
nach meinem Erachten gehört das Navigationsgerät nicht zu den Bestandteilen des Fahrzeugs, von deren sicheren Zustand man sich bei Fahrtantritt überzeugen muss. Genauso wie es z.B auch nicht verboten ist, mit einer Karte von 1924 im Handschuhfach rumzufahren. Oder mit einer Karte für Skifahrer, die für Kfz gar nicht geeignet ist. Oder mit überhaupt keiner Karte. Karten und Navigationsgeräte sind kein Bestandteil des Kfz., und man sollte sich im Zweifel auch nicht danach richten. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de