Am 9. März 2010 15:38 schrieb Mirko Küster <webmas...@ts-eastrail.de>:
> > http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Track:access > Schau bitte nochmal genau nach, insbesondere beim Thüringer Waldgesetz. > Ein wenig differenzierter ist das schon, mit ja, nein und vielleicht ist es > nicht getan. > > Für Fahrränder besteht z.B. Wegpflicht. Die und besonders MTB dürfen keine > inoffiziellen Trails etc. Nutzen. > (Könnte der MTB Karte noch schön in die Parade fahren) > > Fahrzeuge Forstwirtschaft egal welcher Art freigegeben. > > Behinderte mit Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte dürfen selber > oder als Beifahrer im Wald fahren. > (Wichtig für Behindertenkarten) > > Kutschen nur auf Reitwegen. > > Der Waldeigentümer kann seinen Teil auch vom Gesetz abweichend freigeben. > > Auf bestimmten Flächen sind auch die sonst erlaubten Punkte nichtig. > Es geht mir darum, wie es mit der Benutzung der Wege aussieht. Aus diesem Grund spreche ich in den Überschriften auch explizit von Wegen. Das Beispielsweise Fußgänger auch quer durch den Wald stapfen dürfen interessiert im Zusammenhang mit highway=track nicht. Meine Aussagen beziehen sich auf die im Grundsatz vom Gesetz bezüglich des öffentlichen Verkehrs getroffenen Aussagen und nur auf die in der Tabelle aufgeführten Fortbewegungsarten. Wen Pferdekutschen etc. interssieren kann gern noch eine Spalte nachtragen. Das es von den Grundsätzlich im Gesetz getroffenen Annahmen Ausnahmen gibt, sollte jedem klar sein. Das kann er aber selbst nachschauen, wenn er vermutet, dass er vom Gesetz privilegiert wird. Im Übrigen steht es jedem frei, die Tabellen zu ergänzen und bei den getroffenen Aussagen zu verfeinern. Gruß, Falk
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