Am 9. März 2010 15:38 schrieb Mirko Küster <webmas...@ts-eastrail.de>:

>
> Das Waldgesetz in Sachsen-Anhalt hat garkeine Punkte in der Richtung.
> Hier werden an den Zufahrten zum Wald entsprechende Schilder gesetzt, oder
> auch nicht.
>
>
Wenn nicht dort, dann steht es anderswo. Solch wichtige Sachen können doch
nicht ungeregelt bleiben, immerhin hat sich schon das BVerfG mit dem Reiten
im Walde beschäftigt :-)

In Sachen-Anhalt finden sich die Regelungen im Feld- und Forstordnungsgesetz
(FFOG)[1].

Gruß, Falk

[1] http://st.juris.de/st/ForstOG_ST_rahmen.htm
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an