Am 9. März 2010 15:38 schrieb Mirko Küster <webmas...@ts-eastrail.de>:
> > Das Waldgesetz in Sachsen-Anhalt hat garkeine Punkte in der Richtung. > Hier werden an den Zufahrten zum Wald entsprechende Schilder gesetzt, oder > auch nicht. > > Wenn nicht dort, dann steht es anderswo. Solch wichtige Sachen können doch nicht ungeregelt bleiben, immerhin hat sich schon das BVerfG mit dem Reiten im Walde beschäftigt :-) In Sachen-Anhalt finden sich die Regelungen im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG)[1]. Gruß, Falk [1] http://st.juris.de/st/ForstOG_ST_rahmen.htm
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