Am 27. März 2010 13:21 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:

> am Besten wir behandeln das wie im Vertrag zwischen der Bundesrepublik
> Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der
> Zusammenarbeit in der Emsmündung vom 8. April 1960 abgemacht: im
> Bereich der Emsmündung im „Geiste guter Nachbarschaft“
> zusammenarbeiten...
>
> Zur Vollständigkeit wäre es allerdings schon nett, wenn man in solchen
> Fällen beide Grenzvarianten hätte und der unklare Zustand irgendwie
> auch aus den Daten ablesbar wäre, was meint Ihr?

Wie wäre es denn, einfach die Grenzen jeweils so einzutragen, wie sie
von den beiden Ländern gesehen werden?

Dann gäbe es eben eine Überlappung, aber diese existiert ja auch
tatsächlich und man scheint die Ansicht der jeweiligen Gegenseite
zumindest zu "dulden" und geht nicht dagegen vor. Dafür spräche auch,
daß dieses Gebiet scheinbar tatsächlich kooperativ von beiden Ländern
gemeinsam verwaltet wird.

Mit einer solchen Vorgehensweise (immer das "beanspruchte" Gebiet
eines Staates eintragen, auch wenn es aufgrund von Disputen
Überschneidungen erzeugt) können wir uns einige Probleme vom Hals
halten, bleiben weitgehend objektiv und bilden einfach die "Realität"
ab, wie es unserer Tradition entspricht.

Gruß,

Martin

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