Am 4. April 2010 09:48 schrieb bundesrainer <o...@bundesrainer.de>:

> Bei dem gelb-grünen "Weilerschild" muss ich aber Bernd zustimmen:
> Das Schild hat nichts direkt mit der Siedlungsform zu tun,... Da diese
> Schilder häufig an
> Weilern angebracht sind hat sich der Begriff "Weilerschild" etabliert
> (also nicht Weilerschild = Weiler , sondern Weiler => Weilerschild).
> Zum Beispiel hat das Dorf Schürdt [1] bei uns in der Nähe ein
> Weilerschild für die Ortsdurchfahrt. Wenn man aber dort von der
> Durchfahrtsstraße in eine Ortsstraße abbiegt, lächelt einem direkt das
>  gelbe Ortsschild entgegen.
>


+1, das "Weilerschild" heisst ja eigentich Orthinweisschild, und kann z.B.
auch aufgestellt werden, wenn es sich zwar um eine geschlossene Ortschaft
(nach StVO) handelt, diese aber nicht durchquert wird. Ich vermute, dass das
Schild auch bei Einzelsiedlungen aufgestellt werden kann. Die StVO schweigt
sich hierzu allerdings aus (vermutlich müsste man bei den Richtlinien zur
Beschilderung von Straßen nachsehen).

Gruß Martin
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