On Sun, Apr 04, 2010 at 03:54:32PM +0200, ℳ∡ℝℸⅈℿ Koppenhoefer wrote:
> +1, das "Weilerschild" heisst ja eigentich Orthinweisschild, und kann z.B.
> auch aufgestellt werden, wenn es sich zwar um eine geschlossene Ortschaft
> (nach StVO) handelt, diese aber nicht durchquert wird. Ich vermute, dass das
> Schild auch bei Einzelsiedlungen aufgestellt werden kann. Die StVO schweigt
> sich hierzu allerdings aus (vermutlich müsste man bei den Richtlinien zur
> Beschilderung von Straßen nachsehen).

Also hier in OWL / Kreis GT wird das dingen wirklich fuer Siedlungen
aufgestellt die keine Orte sind und auch keine Ortsschilder haben und noch
nichteinmal den wirklichen Status als "Ortsteil" oder "Gemarkung" haben.

So zum beispiel "Ostlangenberg", "Lippentrup", "Bredeck" oder "Quenhorn".

Das sind alles keine Weiler als Siedlungsform, Keine Ortsteile, Keine
Orte - Haben aber alle StVO 385 und stehen auch auf jeder gaengigen 
Karte so ...

Hier als map compare:

http://tools.geofabrik.de/mc/?mt0=googlemap&mt1=mapnik&lon=8.27888&lat=51.92177&zoom=14

D.h. wenn ich ein StVO 385 sehe und es kein korrespondierenden Ort dazu
gibt packe ich ein Hamlet rein ...

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 

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