Am 02.05.2010 11:57, schrieb Falk Zscheile: > Es ist Dir ein leichtes den Beweis zu führen. Bitte nenne uns ein > Bundesland, in welchem die Waldwege nicht für den öffentlichen > KFZ-Verkehr gesperrt sind. Bis dahin stelle bitte keine solche > Behauptungen auf.
Wo steht das im Gesetz? Beweise uns das die Waldwege nicht befahren werden dürfen? In Schleswig-Holstein gehören Feld- und Waldwege zu den "sonstigen öffentlichen Straßen", siehe StrWG des Landes Schleswig-Holstein §3, Absatz 4.a. Für die Sperrung bestimmter Fahrzeuggruppen ist laut §6 der jeweilige Straßenbauträger zuständig, der das für jede einzelne Straße separat entscheiden muss. > Bis zum Beweis des Gegenteils: In allen Bundesländern sind Waldwege > für den öffentlichen KFZ-Verkehr gesperrt. Waldwege bedürfen also > keines zusätzlichen access-Tags. Sorry, aber das stimmt nun mal nicht. > PS.: Manuel hat ausdrücklich nach Waldwegen gefragt und nur darauf > beziehen sich meine Aussagen. Schon klar. Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de