Wolfgang glaubte zu wissen:

> Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber 
> aus §1 STVO (behindern etc) und ganz deutlich §3 Abs.2 STVO und gilt nicht 
> nur 
> auf der Autobahn. Man darf auch auf der Bundesstraße nicht weniger als 100 
> fahren, wenn man jemanden hinter sich hat, der nicht überholen kann und die 
> Geschwindigkeit legal gefahren werden könnte....

Nur weil jemand hinter einem schneller fahren will, ist kein Grund
schneller zu fahren als man will.
Das muß man nicht.

Fährt man allerdings deutlich langsamer als es zulässig wäre,
sollte man ab und zu die anderen überholen lassen.
Das muß man.

flo
-- 
Nö, im Gegensatz zu dir trolle ich nicht in dat.lexx rum. Wenigstens hab
ich deine sinnlosen Ergüsse dort samt M-ID gespeichert und kann sie bei
Gelegenheit gegen dich verwenden. Und darauf kannst du dich verlassen.
                                                      [Steffen Hillner in daf]


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