Am 3. August 2010 15:35 schrieb Tirkon <tirko...@yahoo.de>:
> Zum Beispiel ist ein
> kombinierter Rad- und Fußweg auch für Fußgänger benutzungspflichtig.


hast Du Dich da verschrieben oder ist das echt so? Gibt's da Quellen?
Ich dachte immer, als Fußgänger kann ich überall gehen, wo es nicht
verboten ist. Von "Benutzungspflicht" im Zusammenhang mit Fußgängern
höre ich zum ersten Mal.

Gruß Martin

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