Am Donnerstag 12 August 2010, 21:13:25 schrieb M∡rtin Koppenhoefer: > Am 3. August 2010 15:35 schrieb Tirkon <tirko...@yahoo.de>: > > Zum Beispiel ist ein > > kombinierter Rad- und Fußweg auch für Fußgänger benutzungspflichtig. > > hast Du Dich da verschrieben oder ist das echt so? Gibt's da Quellen? > Ich dachte immer, als Fußgänger kann ich überall gehen, wo es nicht > verboten ist. Von "Benutzungspflicht" im Zusammenhang mit Fußgängern > höre ich zum ersten Mal. >
das Schild bezeichnet u.a einen "Gehweg": http://dejure.org/gesetze/StVO/25.html
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