sorry, das ich noch mal darauf zurückkomme!
Ich kann den Text nicht lesen (bin kaum des englisch mächtig)
ein Mensch aus dem Bekanntenkreis sagte das (zumindest in meinem Falle) ein Unterschrift nicht rechtsgültig ist wenn der Text nicht gelesen werden kann - übersetzungen würden nur dann reichen wenn die rechtlich (vereidigter Übersetzer) abgesichert sind. natürlich könnte ich einfach unterschreiben - aber ob das im "Sinne des Erfinders" ist


Grüße aus der Eifel
Steffen

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