On 10/30/2010 01:29 PM, Peter Körner wrote:
> Am 30.10.2010 13:01, schrieb Steffen Heinz:
>> ein Mensch aus dem Bekanntenkreis sagte das (zumindest in meinem Falle)
>> ein Unterschrift nicht rechtsgültig ist wenn der Text nicht gelesen
>> werden kann - übersetzungen würden nur dann reichen wenn die rechtlich
>> (vereidigter Übersetzer) abgesichert sind.
> 
> Und genau das ist das Problem, bisher hat sich keiner dafür
> verantwortlich gefühlt.
> 
> Ich habe eine Anfrage An Herrn Udo Vetter vom Lawblog [1] gesendet mit
> der Frage nach einer Ansprechstelle und einer Einschätzung der Kosten
> für eine Beglaubigung und ggf. Übersetzung.

Rein interessehalber. Ist die CC-BY-SA auf deutsch beglaubigt oder
einfach nur übersetzt? IANAL, aber im zweiten Fall würd ich dann nämlich
davon ausgehen, dass schon die erste Zustimmung nicht hält. Da stellt
sich dann die Frage, ob die zweite überhaupt notwendig ist (wenn wir
hier schon Korinthen k***en).

Norbert

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