Am 30.10.2010 13:01, schrieb Steffen Heinz:
sorry, das ich noch mal darauf zurückkomme!
Ich kann den Text nicht lesen (bin kaum des englisch mächtig)
ein Mensch aus dem Bekanntenkreis sagte das (zumindest in meinem Falle)
ein Unterschrift nicht rechtsgültig ist wenn der Text nicht gelesen
werden kann - übersetzungen würden nur dann reichen wenn die rechtlich
(vereidigter Übersetzer) abgesichert sind.

Und genau das ist das Problem, bisher hat sich keiner dafür verantwortlich gefühlt.

Ich habe eine Anfrage An Herrn Udo Vetter vom Lawblog [1] gesendet mit der Frage nach einer Ansprechstelle und einer Einschätzung der Kosten für eine Beglaubigung und ggf. Übersetzung.

Ich werde hier berichten, sobald ich eine Antwort erhalte.

Lg, Peter

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