Am 17.01.2011 20:33, schrieb Elchtreiber:
Hallo Garry,

Am 17.01.2011 um 02:35 schrieb Garry:

Am 17.01.2011 01:03, schrieb Robert S.:
Für die Verkehrsteilnehmer gibt es doch außer dem Tempolimit keine
Zusatzregeln.

Eine deutsche Tempo-30-Zone sagt auch aus, dass
- es keine benutzungspflichtigen Radwege gibt
Was nicht immer sinnvoll ist (hat schon so manchem Radfahrer das Leben 
gekostet)und hier schon zu einem Rechtsstreit
geführt hat ->  teure Umschilderungsaktion, Verschlechterung der 
Verkehrssicherheit. .
Das wage ich mak zu bezweifeln.
In der neuen STVO wird sogar das führen der Radfahrer auf der Straße bevorzugt.
Wenn die Strassen entsprechend ausgelegt sind magst Du recht haben.
Hier wurde aber eine relativ stark befahrene Ortsstrasse so schmal ausgeführt dass Begegnungsverkehr spätestens zwischen PKW und LKW schon eng wird. Für Radfahrer und Fussgänger hatte man eigens einen Weg geschaffen. Neuerdings hat man die Radfahrer wieder auf die Strasse genötigt da man mit einer 30er Zone den KFZ-Verkehr beruhigt hatte, deswegen aber auch die Radwegnutzungspflicht aufgeben musste
was in diesem Fall überhaupt keinen verkehrstechnischen Sinn machte.
Gibt es zu der These: Das hat so manchem Radfahrer das Leben gekostet, denn 
Links/Belege?
Nein, nur Ortskenntniss und das Wissen das die tödlichen Unfälle an Stellen passiert sind an denen Radwege vorhanden gewesen wären.

Garry

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