Am 16.03.2011 23:48, schrieb Johannes Huesing:

Maßgeblich ist für mich (in Deutschland) der Betrieb nach 
Eisenbahnbetriebsordnung
(ja ich weiß, das ist für den Laien nicht ohne Weiteres erkennbar).

Für Gleise auf Industrie- und Hafenflächen gilt die EBO laut Wikipedia meist nicht.

Viele Grüße, Stephan



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