Am 16.03.2011 23:48, schrieb Johannes Huesing:
Maßgeblich ist für mich (in Deutschland) der Betrieb nach Eisenbahnbetriebsordnung (ja ich weiß, das ist für den Laien nicht ohne Weiteres erkennbar).
Für Gleise auf Industrie- und Hafenflächen gilt die EBO laut Wikipedia meist nicht.
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