Am 18. April 2011 13:10 schrieb Heiko Jacobs <heiko.jac...@gmx.de>:
> Am 18.04.2011 12:36, schrieb Dermot McNally:
>>
>> Weil ein nicht-Zustimmer die Macht hat, zu bestimmen dass meine Arbeit
>> irgendwann aus dem Map rausfliegt obwohl ich selber zugestimmt habe
>> und die Lizenzumstellung für unbedenklich halte.
>
> Nach deutschem UrhG hätten m.E. Zustimmer durchaus einen Anspruch gegen
> Nichtzustimmer an gemeinsamen Werken:
> http://bundesrecht.juris.de/urhg/__8.html
> http://bundesrecht.juris.de/urhg/__9.html
> Sprich: ein Löschen einfach so wäre eigentlich nicht legal ...


legal soweit ich das sehe schon, es liegt an den Miturhebern, ob sie
versuchen, ihre Rechte durchzusetzen oder darauf verzichten.
Interessant ist das aber auf jeden Fall.

Gruß Martin

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