Hallo,
Simon Poole wrote:
P.S: Mal davon abgesehen, daß eine *verbindliche* Antwort in
rechtlichen Fragen (aka "Rechtssicherheit") letztlich nur ein Richter
geben kann, alles andere ist bestenfalls eine Vermutung. Das diese
Aussagen von dir und anderen häufiger wiederholt werden macht sie auch
nicht richtiger.
Die OSMF kann durchaus eine verbindliche Interpretation der
Lizenzbedingungen einem Dritten abgeben.
Ein Richter würde höchstens ins Spiel kommen, wenn ein Mapper finden
würde diese Interpretation wäre ein Bruch des Vertrages mit ihm, und
klagen. Dieses Recht wird dem Mapper auch nirgends genommen.
Genau so ist es.
Ganz bestimmte, eher unwahrscheinliche Kombinationen, mal weggelassen
(die alle vermutlich strafrechtlich relevant wären), würde dies aber den
Dritten nicht betreffen.
Ja. Die OSMF ist unter dem neuen Schema die Lizenzgeberin der Daten; sie
erlaubt also jedem, mit den Daten etwas zu machen. Was genau, das steht
in der Lizenz. Wo das unklar ist, kann die OSMF das verbindlich klaeren.
In dem Fall, dass ein Mapper der Ansicht ist, die OSMF haebe hier jetzt
ihren Deutungsspielraum ueberschritten ("das, was die da machen, ist
doch nicht mehr ODbL, das ist doch O-Phantasie-L!"), kann der Mapper die
OSMF verklagen. Das wuerde dann (Achtung, es spricht ein Jura-Laie) im
Zweifel darauf hinauslaufen, dass der Vertrag zwischen OSMF und Mapper
nichtig waere, weil die OSMF ihren Teil vom Deal nicht eingehalten hat;
dadurch ist auch die Erlaubnis des Mappers, die Daten zu verteilen,
hinfaellig, und der Mapper kann nun versuchen, von der OSMF einen
Schadensersatz fuer die Missachtung seines Urheberrechts zu erhalten.
All dies, und das ist der wichtige Punkt, wuerde aber den Dritten, der
OSM-Daten nutzt, nicht treffen - denn er hat ja im guten Glauben
gehandelt. Schlimmstenfalls wird die OSMF ihm schreiben und sagen "aeh
sorry, bitte diese Daten nicht mehr verwenden, damit gibt es ein
Problem" - aber irgendwelche Rechtsfolgen muss der nicht befuerchten.
Das steht ganz im Gegensatz zu jetzt, wo es Dir theoretisch passieren
kann, dass Du OSM-Daten nutzt und ein Mapper Dir eine strafbewehrte
Unterlassungserklaerung schickt, weil Du seinen Namen unter der Karte
nicht nennst. (Das ist ein theoretischer Fall, ich bin mir keines
tatsaechlichen Vorkommens bewusst - aber auch diese theoretische
Moeglichkeit ist halt geeignet, eine Nutzer abzuschrecken, der besonders
vorsichtig sein moechte.)
Bye
Frederik
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