Hallo,

Simon Poole wrote:
P.S: Mal davon abgesehen, daß eine *verbindliche* Antwort in rechtlichen Fragen (aka "Rechtssicherheit") letztlich nur ein Richter geben kann, alles andere ist bestenfalls eine Vermutung. Das diese Aussagen von dir und anderen häufiger wiederholt werden macht sie auch nicht richtiger.

Die OSMF kann durchaus eine verbindliche Interpretation der Lizenzbedingungen einem Dritten abgeben.

Ein Richter würde höchstens ins Spiel kommen, wenn ein Mapper finden würde diese Interpretation wäre ein Bruch des Vertrages mit ihm, und klagen. Dieses Recht wird dem Mapper auch nirgends genommen.

Genau so ist es.

Ganz bestimmte, eher unwahrscheinliche Kombinationen, mal weggelassen (die alle vermutlich strafrechtlich relevant wären), würde dies aber den Dritten nicht betreffen.

Ja. Die OSMF ist unter dem neuen Schema die Lizenzgeberin der Daten; sie erlaubt also jedem, mit den Daten etwas zu machen. Was genau, das steht in der Lizenz. Wo das unklar ist, kann die OSMF das verbindlich klaeren.

In dem Fall, dass ein Mapper der Ansicht ist, die OSMF haebe hier jetzt ihren Deutungsspielraum ueberschritten ("das, was die da machen, ist doch nicht mehr ODbL, das ist doch O-Phantasie-L!"), kann der Mapper die OSMF verklagen. Das wuerde dann (Achtung, es spricht ein Jura-Laie) im Zweifel darauf hinauslaufen, dass der Vertrag zwischen OSMF und Mapper nichtig waere, weil die OSMF ihren Teil vom Deal nicht eingehalten hat; dadurch ist auch die Erlaubnis des Mappers, die Daten zu verteilen, hinfaellig, und der Mapper kann nun versuchen, von der OSMF einen Schadensersatz fuer die Missachtung seines Urheberrechts zu erhalten.

All dies, und das ist der wichtige Punkt, wuerde aber den Dritten, der OSM-Daten nutzt, nicht treffen - denn er hat ja im guten Glauben gehandelt. Schlimmstenfalls wird die OSMF ihm schreiben und sagen "aeh sorry, bitte diese Daten nicht mehr verwenden, damit gibt es ein Problem" - aber irgendwelche Rechtsfolgen muss der nicht befuerchten.

Das steht ganz im Gegensatz zu jetzt, wo es Dir theoretisch passieren kann, dass Du OSM-Daten nutzt und ein Mapper Dir eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung schickt, weil Du seinen Namen unter der Karte nicht nennst. (Das ist ein theoretischer Fall, ich bin mir keines tatsaechlichen Vorkommens bewusst - aber auch diese theoretische Moeglichkeit ist halt geeignet, eine Nutzer abzuschrecken, der besonders vorsichtig sein moechte.)

Bye
Frederik

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