M∡rtin Koppenhoefer wrote:
Zum einen sind Denkmäler in der Denkmalliste nie "angebliche" sondern
immer reale Denkmäler, und zum anderen sind Bodendenkmäler nicht
unbedingt von aussen sichtbar. Je nach Tiefe macht es ggf. auch nichts
aus, wenn da jahrzehntelang drübergepflügt wird.

Gut zu wissen. Danke für die Info.

Natürlich darf man
nicht über einem Denkmal pflügen, das sich in einer Schicht befindet,
die beim Pflügen berührt wird. Wenn Du da Fälle kennst kannst Du die
in unser aller Interesse zur Anzeige bringen.

Kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass die Flächen laut BayernViewer offiziell als Felder ausgeschrieben sind. Demnach wird man da wohl auch pflügen dürfen.

Gruß

Manuel


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