Am 31. Oktober 2011 12:42 schrieb Dimitri Junker <o...@dimitri-junker.de>:
>>d.h. auch bei straßenbegleitenden, getrennten Radwegen wird man sich in
>>der Regel im Bereich der Straße aufhalten,
>
> ja, sonnst hätten die Häuser als Adresse ja auch den Namen des Radwegs;-)
> Ich würde sagen in der Stadt geht die Straße von Haus zu Haus, außerhalb von
> Grün zu Grün.


oder allgemeiner: normalerweise sind die Straßen das, was nach Abzug
der Grundstücke noch übrigbleibt, d.h. private Vorgärten (je nach
Bebauungsstruktur) gehören natürlich auch nicht zur Straße. Je nach
Gegend sind die Jägerzäune und Hecken meist die Grenzen, irgendwie
kann man es Deutschland aber meist auch dann erkennen, wenn es keine
Einfriedung gibt (Belagswechsel, gemähter Rasen, Nachbargrundstücke,
etc.).

Gruß Martin

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