Am 23.02.2012 12:27, schrieb Tobias Knerr:
Am 23.02.2012 12:10, schrieb Wolfgang:
Naja, bis der alte Sack 26 ist. Danach ist Schluss. Zumindest in Bayern.
Oder sollte sich da etwas geändert haben?
Wikipedia: "Seit dem Jahr 2005 dürfen auch in Bayern ältere
Alleinreisende ab 27 Jahren in Jugendherbergen übernachten. Allerdings
werden Jugendliche sowie Jugend- und Schülergruppen weiterhin
vorrangig berücksichtigt."
Im Klartext: Wenn's nicht gerade ausgebucht ist (was bei anderen
Unterkünften ja auch passieren kann) kann der alte Sack dort
übernachten. Von daher finde ich auch für Jugendherbergen des DJH ein
tourism=hostel mit passendem operator-Tag durchaus angemessen.
+1
Das lässt für den, der es möchte die Unterscheidung ausreichend zu.
Henning
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