2012/7/19 Jochen Topf <joc...@remote.org>

> Hi!
>
> Die interessante Frage ist doch auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr
> diese "Schummerung" verlangt. Darf sie das verlangen? Muss man dem Folge
> leisten? Warum sind die Bilder bei Bing zensiert, bei anderen Anbietern
> aber nicht? Bisher ist mir kein Paragraph bekannt, aufgrund dessen sie
> sowas anfragen dürften. Jetzt wo wir mal jemanden haben, der zugegeben hat,
> dass er so eine Zensur beuaftragt hat, könnte man den ja mal Fragen, auf
> welcher Rechtsgrundlage er das tut.


Genau das ist die wichtige Frage.
Ich frage mich auch, ob es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht gibt. Solche
Angebote gibt es ja schon seit Jahren und bisher hat die freie
Einsehbarkeit von deutschen Militäranlagen niemanden gestört. Kann da jetzt
plötzlich jemand kommen und auf einmal Bedenken haben?

Ich sehe das auch noch aus einem ganz anderem Blickwinkel:
Im Grunde genommen ist das doch eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten von
Microsoft-Bing, da ja andere Online-Anbieter von Luftbilddaten wie Google
oder auch die Landesvermessungsämter keine Luftbilddaten zensieren müssen.
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