Das "wenn" bezog sich auf die Konsequenzen, wenn man bing ernsthaft
(sprich Abmahnung und grad EV hinterher) dazu zwingen würde die Lizenz
einzuhalten, denn es ist klar, dass sie nicht einfach "schnipp" machen
können und die fraglichen Verpixelungen sind weg.

Will man den juristischen Weg mindestens  nicht ohne Not beschreiten ist
die Alternative, dass im Gespräch zu lösen. Und bing/MS hat ja nicht nur
zugesichert das Problem zu beheben, sie beheben es  auch (wenn auch
offensichtlich mit etwas Verspätung). DIe LWG hat im Frühling
festgehalten, dass man nach dem Juni die Situation nochmals anschauen
wird und gegebenfalls nochmals aufnehmen wird, was wohl auch in einer
der nächsten Sitzungen passieren wird.

Ich sehe auch wirklich nicht wo bing da bevorzugt behandelt wird, in den
LWG-Protokollen sieht man übrigens, dass es aktuell auch gerade einen
anderen Fall gibt bei dem man jetzt auch nicht sofort mit der "maximalen
Härte" vorgegangen ist. 

Simon




Am 19.07.2012 23:12, schrieb Frederik Ramm:
> Hallo,
>
> On 19.07.2012 21:58, Simon Poole wrote:
>> Nur wenn du willst das bing die Luftbilder gar nicht zur Verfügung
>> stellt.
>
> Erstens ist es sehr unwahrscheinlich, dass Bing einfach so ihr
> komplettes Luftbildangebot einstellt (denn das betraefe in dieser
> logischen Konsequenz ja nicht bloss die OSM-Trace-Erlaubnis, sondern
> jede Publikation).
>
> Zweitens stehe ich jeder Art von Argumentation, die auch nur im
> entferntesten eine "wenn ... dann kriegen wir keine Bilder mehr von
> Bing"-Komponente enthaelt, aeusserst kritisch gegenueber.
>
> Ob Bing uns Luftbilder zur Verfuegung stellt oder nicht, darf nicht
> unsere Einschaetzung der Rechtssituation beeinflussen; wir muessen
> Bing so wie jeden anderen OSM-Datennutzer auch behandeln.
>
> Bye
> Frederik
>



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