Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com> wrote:

> Dass ein Logo kompliziert sein muss, wäre ich mir nicht so sicher, auch
> einfache Logos können Marken sein, z.B. deutsche Bank, oder eine bestimmte
> Farbe (Telekom ) oder ein einfaches Quadrat in einer bestimmten Farbe und
> Kontext.

Wir sollten IMO nicht aufgrund von Auswüchseln des internationalen
Markenrechts darauf verzichten Fakten zu erfassen.

Wir hatten ja so eine Diskussion ja schon mal in 2011 bzgl. der
französischen GR Wanderwege. Hier sind triviale Farbmarkierungen als
Markenzeichen geschützt:

http://blog.gegg.us/2011/01/gr-wanderwege-und-der-trademark-wahnsinn/

Von http://www.gr-infos.com/gr-de.htm
® Die Abkürzungen GR® PR®GRP®, sowie die entsprechenden Wegmarkierungen
(weiß/rot, gelb und gelb/rot) sind eingetragene Marken des französischen
Wandervereins (Fédération Française de la Randonnée Pédestre). Sie dürfen
nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden. Die Fédération Française de la
Randonnée Pédestre ist ein öffentlich anerkannter Verband all der Vereine,
welche die Wanderwege auf den GR® PR®GRP® errichten und unterhalten. Sie
gibt die Wanderführer (topo-guides) für diese Wanderwege heraus.

Gruss

Sven

-- 
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der
Demokraten" (Theodor W. Adorno)
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