Am 17.09.2012 um 11:19 schrieb Ronnie Soak <chaoschaos0...@googlemail.com>:

> Es
> gibt also kein Urheberrecht auf einen Wanderweg.


Bei einem Weg alleine müsste man den m. E. auch neu entworfen haben, um diesen 
Schutz zu reklamieren, bei einer Route über eine Auswahl bestehender Wege, 
deren Verlauf m.E. klar das Ergebnis einer redaktionellen Arbeit ist, sehe ich 
keinen Grund, das nicht urheberrechtlich prinzipiell geschützt anzusehen. Diese 
Route als Route gibt es ja erst dadurch, dass jemand sie definiert, auch wenn 
man natürlich auch vorher schon dieselben Wege hätte gehen können.

Gruß Martin
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