Jörg Schmidt schrieb:
Hallo Stefan, Hallo Eric, *,

Stefan Weigel schrieb;
Doch, eigentlich schon.

Du hast völlig Recht.

selten soviel Unsinn gelesen!
Open Source ..wie der Name sagt: offene/öffentliche Quellen... mehr nicht!

Den Rest regelt die Lizenz ...als Beispiel (die genauen Bezeichner der Lizenzsysteme habe ich nicht extra rausgesucht) GPL, LGPL, BSD-Lizensierung, Mozilla-Lizenzmodell usw. oder aber auch Sun's Lizensierungsmodell, das u.a. für OpenOffice.org verwendet wird/worden ist ... und natürlich kann jeder sein eigenen Lizenzsystem verwenden...sowohl für Opensource als auch für Closedsource...

Ein Beispiel für Opensource + Lizenzbezahlung war (ist?) mySQL (kommerzielle Lizenzen/Nutzung kostet.. private sind frei..). Und es gibt viele andere Beispiele für Opensource-Software, in denen Einschränkungen der Benutzung vorgesehen sind!..ob es nun dabei um freie Nutzung/bezahlte Nutzung geht oder gar Benutzungsausschluss u.ä.

zu nachfolgendem Text ... niemand ist verpflichtet, sich an das OSI-Modell zu halten, was eher meht Vorschlag als Realität ist... ich staune ja eh, dass niemand mit der FSF kommt...aber, da geht es ja auch nur um Lizensierunsmodelle - also geistiges Eigentum, nicht wie die Quellen behandelt werden.

der Autor des weiter unten stehenden Textes hat scheinbar (auch) die OpenOffice.org Lizenzbedingungen nicht (wirklich) gelesen! ..und" Open Source" ungleich "Free Open Source[FOSS])..was auch immer FOSS sein mag ;-)


Zu der eigentlichen Anfrage:    das regelt alles die LGPL  .....


 Da ich hier schon eine vorgeschriebene Antwort habe, aber schon seit Stunden 
warte das bei meinem Provider Erics Mail eingeht (ich sehe die nur über 
Web-Oberfläche) das ich darauf antworten kann und ich leider vermute das sich 
die Mail bei mir bis morgen verzögern könnte, stelle ich mal meine Antwort hier 
mit rein, auch weil die noch ein paar Links enthält:

Die Definition für OpenSource-Software der OSI (also die allgemein anerkannte 
Definition für OSS) sagt in §6 ganz unmißverständlich [1]:

"Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Programm in einem bestimmten Bereich 
einzusetzen. Beispielsweise darf sie den Einsatz des Programms in einem Geschäft oder in 
der Genforschung nicht ausschließen."

bzw. in §5:

"Die Lizenz darf niemanden benachteiligen."

Woraus sich direkt ergibt das gilt wenn eine Software OpenSource ist, darf sie 
automatisch gewerblich genutzt werden (weil sie zwingend von jedem für jeden 
Einsatzzweck genutzt werden darf, denn sonst ist sie keine OSS)

Diese Art der zwangläufigen Nutzung der Software für jeden Zweck und durch jeden Anwender gilt ganz allgemein für FOSS. Das gerade bei freier Software immer wieder einmal versucht wird das in Zweifel zu ziehen (zum Beispiel weil man militärische Nutzung ausschließen will - siehe beispielsweise [2]) ändert daran prinzipielll nichts, denn sowohl die Definition der OSI für OpenSource [1] als auch die Definition für freie Software [3] sind sich darin einig: es darf keine Einschränkung der Benutzer für FOSS geben, mögliche moralische Argumente stehen hier zurück. Mag sein das sich das mal ändert, nur so ist der derzeitige Stand der Dinge.

Natürlich steht es jedem frei seine Software unter beliebiger Lizenz zu 
veröffentlichen, nur sobald man innerhalb der Lizenz bestimmte Nutzergruppen 
ausschließt ist die Software einfach keine OpenSource-Software mehr (s.o.).

Im Zweifel:
Da weder "OpenSource-Software" noch "Freie Software" gesetzlich geschützte Begriffe sind, steht es letztlich natürlich jedem frei jede Art von Software mit diesen Attributen zu versehen, nur um diese Art der Betrachtung kann es ja nicht wirklich gehen.

Gruß
Jörg


[1]
http://debiananwenderhandbuch.de/freiesoftware.html#osid
englischsprachiges Orginal:
http://www.opensource.org/docs/osd

[2]
http://www.golem.de/0608/47173-2.html

[3]
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
bzw.:
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html

Fred

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